Abrechnung unserer Leistungen

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) ist die Grundlage unserer Abrechnung.

Viele gesetzliche und private Krankenkassen bezuschussen mittlerweile die Behandlung. Informieren Sie sich für Kostenübernahmen oder Kostenbeteiligungen bei Ihrer persönlichen Krankenkasse.

Bei nicht abgesagten Terminen werden 40€ in Rechnung gestellt! Ein Termin gehört mindestens 24 Stunden vorher abgesagt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Osteopathie wird von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Hier finden Sie eine Übersicht (alle Angaben ohne Gewähr):  https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Für die Unterstützung der Krankenkasse benötigen Sie eine „Empfehlung für die Osteopathie“, welche über Ihren Arzt per Privatrezept ausgestellt wird.Der Arzt kann dieses Rezept unabhängig von Kontingenten ausstellen, dies bedeutet die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal ist nicht eingeschränkt.

Die Anzahl der Zuschüsse Ihrer Behandlung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.


Kosten für gesetzlich Versicherte

Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Behandlung.

Private Krankenversicherung

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) ist die Grundlage unserer Abrechnung. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten, sofern Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt sind.


Kosten für privat Versicherte

Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Behandlung.