Abrechnung unserer Leistungen
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH) ist die Grundlage unserer Abrechnung.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen bezuschussen mittlerweile die Behandlung. Informieren Sie sich für Kostenübernahmen oder Kostenbeteiligungen bei Ihrer persönlichen Krankenkasse.
Bei nicht abgesagten Terminen werden 50€ in Rechnung gestellt! Ein Termin gehört mindestens 24 Stunden vorher abgesagt.
Gesetzliche Krankenversicherung
Viele gesetzliche Kassen erstatten anteilig osteopathische Behandlungen. Voraussetzung ist meist eine „Empfehlung für Osteopathie“ durch den Haus- oder Facharzt. Eine aktuelle Liste der Kassen finden Sie auf: https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Der Arzt kann dieses Rezept unabhängig von Kontingenten ausstellen, dies bedeutet die Anzahl der Empfehlungen pro Quartal ist nicht eingeschränkt.
Die Anzahl der Zuschüsse Ihrer Behandlung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse.
Kosten für gesetzlich Versicherte
Die Kosten sind abhängig von der jeweiligen Behandlung.